Bei Bauwerksbüchern gemäß Wiener Bauordnung ist zwischen Neu-, Zu- und Umbauten sowie älteren Bestandsbauten bis Baujahr 1945 zu unterscheiden. Für Bestandsbauten gelten zusätzliche Anforderungen: Hier ist eine statische Beurteilung erforderlich und die Erstellung des Bauwerksbuchs in der Behördendatenbank bekannt zu geben.
Für Gebäude, die vor 1919 errichtet wurden, ist der Nachweis über die Erstellung des Bauwerksbuchs spätestens bis 31. Dezember 2027 in der BWB-Datenbank hochzuladen. Für Gebäude mit einem Errichtungsdatum zwischen 1919 und 1945 gilt die Frist bis 31. Dezember 2030. Maßgeblich ist dabei stets das erstmalige Errichtungsdatum.
Das Bauwerksbuch beinhaltet darüber hinaus eine grobe Beurteilung der Bewilligungssituation. Dabei wird betrachtet, ob die erforderlichen baulichen Bewilligungen vorhanden sind und eingehalten werden. Für Bauteile, von denen bei einer Verschlechterung ihres Zustands eine Gefährdung des Lebens oder der Gesundheit von Menschen ausgehen kann – insbesondere Tragwerke, Gebäudehülle, Geländer und Brüstungen –, sind Prüfungen einschließlich Prüfumfang und erforderlicher Prüferqualifikation festzulegen.
Dieses Webinar vermittelt Ihnen die relevanten Grundlagen, um die Erstellung und Registrierung gesetzeskonform abzuwickeln bzw. diese als Auftraggeber fachgerecht zu überwachen. Anhand realer Bauwerksbücher werden sowohl der erforderliche Detailgrad als auch der Nutzen der Regelung anschaulich dargestellt.